Wurden Sie vom Arzt vor Ihrer letzten Heilbehandlung über mögliche Komplikationen oder Folgen aufgeklärt? Wenn nicht, dann könnten Sie bei aufgetretenen Komplikationen Schadenersatz beanspruchen. Damit Sie andererseits als Arzt mit derartigen Ansprüchen nicht konfrontiert werden können, sollten Sie um gesetzeskonforme Aufklärung bemüht sein bzw. sich rechtzeitig rechtliche Beratung sichern.
Beim Medizinrecht handelt es sich um eine sogeannte Querschnittsmaterie, d.h. Medizinrecht umfasst Bereiche des Zivilrechts, Strafrechts, Verfahrensrechts, Verwaltungsrechts, Verfassungsrechts, Steuerrechts, Arbeits- und Dienstrechts, Sozialversicherungsrechts sowie Europarechts.
Viele Fragen im Medizinrecht sind also nur durch kombinierte Betrachtung der einzelnen Rechtsgebiete beantwortbar, d.h. Spezialwissen ist unbedingt erforderlich. Lesen Sie zB. vertiefend dazu meine Publikation im Wirtschaftsblatt vom 15.3.2011
Ich biete Ihnen umfassende Beratung und unterstütze Sie gerne in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.