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Wir beraten und vertreten Sie gerne in folgenden Fragen des Medizinrechts:

  • Arzthaftung
  • Aufklärungspflichten
  • fehlerhafte Behandlungen
  • Dauerfolgen

Die Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes beginnt bereits bei der Erstellung der Diagnose, deren Umfang wesentlich von einer Einsichtsfähigkeit des Patienten abhängt. Weiters schuldet ein Arzt dem Patienten nach den neuesten Standards und Richtlinien der medizinischen Wissenschaften also lege artis vorzugehen. Er hat demnach die daraus folgende Therapie einzuleiten.

Mehrfach können aber Behandlungen zu unerwünschten Folgen führen die nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind und oft erfolgt die folgende Bemühung der Gerichte aus gutem Grund.

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